DSGVO-konforme Cookie Banner
So kann zum Beispiel durch systemrelevante Cookies vermieden werden, dass der Nutzer Website-Zugangsdaten bei jedem Besuch neu eingeben muss oder gewährleistet werden, dass der Nutzer in einem Online-Shop erkannt wird, um überhaupt einen Bestellprozess zu ermöglichen. Wie der Name schon sagt, sind systemrelevante Cookies für den Besuch und die Funktionalität der Website unabdingbar.
Neben diesen systembezogenen Cookies gibt es aber auch Cookies, die durch den Einsatz von Fremdanwendungen auf einer Website gesetzt werden, z. B. bei der Verwendung von Software zur statistischen Auswertung wie Matomo oder Google Analytics, aber auch in anderen Anwendungsbereichen, etwa bei Kartendiensten wie Google Maps. Solche Cookies sind in der Regel für den Besuch der Website nicht zwingend notwendig.
Die EU-Cookie Richtlinie
Den rechtlichen Umgang regelt in der EU die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU Cookie-Richtlinie, die eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vorsieht, wurde in Deutschland bisher noch nicht umgesetzt. Neben der Nennung des Einsatzes von Cookies in der Datenschutzerklärung, was seit Mai 2018 gemäß DSGVO vorgeschrieben ist, war die zusätzliche Einbindung eines sogenannten Cookie-Banners, der über die Verwendung von Cookies informiert, ein optionaler Mittelweg, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.
Zwischenzeitlich hat der EuGH in einem Musterprozess weitreichende Entscheidungen gefällt und dies zur Umsetzung in nationales Recht an den BGH zurückverwiesen, der am sich am 28.05.2020 dem Urteil des EuGH angeschlossen hat. Danach ist eine verpflichtende Information und Einwilligung über den Einsatz von Cookies vor Besuch einer Seite einzuholen. Eine stillschweigend angenommene Einwilligung, wie sie bisher oft erfolgt, ist nicht mehr ausreichend.
Der Website-Besucher muss zukünftig darüber informiert werden, dass Cookies gesetzt werden, von welchen Anbietern diese stammen und zu welchem Zweck dies geschieht, z. B. Marketing oder Statistik. Das Recht erwartet die Möglichkeit, dass der Nutzer aktiv per Opt-In dem Gebrauch von Cookies zustimmt bevor diese gesetzt werden dürfen.
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